AGB´s - Unser Leitfaden für eine gute Partnerschaft
Allgemeine Lieferungs- und Zahlungsbedingungen
01 GELTUNGSBEREICH, BEGRIFFSBESTIMMUNGEN, ALLGEMEINES
1.1. Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten für sämtliche von der Agentur Orange Sugar | Büro für Kommunikationsdesign („Orange Sugar“ oder „Agentur“) gegenüber den Kunden („Kunde“ oder „Auftraggeber“) erbrachten oder zu erbringenden Leistungen, insbesondere aber nicht beschränkt auf Gestaltungen, Texte, Entwürfe, Layouts, Fotos, Vorlagen, Grafiken, Muster, Bewegtbilder, Bild-, Ton- und sonstige Werke, Ideen, sowie IT-bezogene Dienstleistungen wie Content Management, Webhosting etc. („Leistungen“). Die Leistungen können Dienstleistungen, Werkleistungen oder die Lieferung von Waren umfassen.
1.2. Mit Auftragserteilung erkennt der Kunde die Geltung dieser AGB für die Geschäftsbeziehung zwischen den Parteien an. Die AGB gelten auch für alle nachfolgenden Aufträge des Kunden, ohne dass eine nochmalige ausdrückliche Einbeziehung dieser AGB erforderlich ist.
1.3. Sämtliche von diesen AGB abweichende Regelungen bedürfen im Einzelfall einer gesonderten schriftlichen Vereinbarung der Parteien. Auch der Verzicht auf die Schriftform kann nur aufgrund einer schriftlichen Vereinbarung erfolgen. Soweit der Kunde Verbraucher ist, genügt, abweichend von dem Vorstehenden, für Anzeigen oder Erklärungen die durch den Kunden gegenüber Orange Sugar oder Dritten abzugeben sind die Textform.
1.4. Abweichende AGB des Auftraggebers haben nur Gültigkeit, soweit sie von Orange Sugar ausdrücklich schriftlich anerkannt sind. Dies gilt auch, wenn seitens Orange Sugar den AGB oder Lieferbedingungen des Kunden nicht ausdrücklich widersprochen wird oder Leistungen von Orange Sugar vorbehaltlos erbracht werden.
02 VERTRAGSSCHLUSS
2.1. Grundlage der Vertragsbeziehung ist das jeweils von Orange Sugar vorgelegte schriftliche Angebot einschließlich zugehöriger Leistungsbeschreibungen. Das Angebot gilt, soweit darin keine abweichende Frist angegeben ist, für einen Zeitraum von vier Wochen ab Zugang des Angebots bei dem Kunden.
2.2. Mit Annahme des Angebots akzeptiert der Auftraggeber die darin enthaltenen Konditionen und die Geltung dieser AGB. Die Annahme kann auch per Email oder fernmündlich erfolgen. Unsere Agentur wertet die erste Anzahlung als als Vertragsannahme bzw. Vertragsabschluß und geht davon aus, dass der Auftragnehmer die AGB unserer Agentur damit akzeptiert.
2.3. Bei Auftragsabbruch wird das Honorar in Höhe des Auftragsfortschritts unserer Arbeiten berechnet.
2.4. Dem Kunden ist bekannt, dass Orange Sugar, soweit nicht im Einzelfall ausdrücklich Abweichendes vereinbart ist, marktübliche Open Source Software Produkte (z.B. Typo3, WordPress, Magento und Erweiterungen von Drittanbietern) einsetzt. Derartige Produkte unterliegen den jeweils für sie geltenden allgemeinen Freeware-Lizenzbedingungen (z.B. GNU General Public license, abrufbar unter www.gnu.org/licenses/gpl.html). Soweit der Kunde dies nicht wünscht, ist er, soweit möglich, berechtigt den Einsatz kostenpflichtige Produkte Dritter zu verlangen. Unsere Agentur verwendet zur Erfüllung seines Auftrages ebenfalls Lizenzpflichtige Produkte, wie z.B. Bilder, Videos, Musik, Töne, Programme und Leistungen von Drittanbietern. In diesem Fall hat der Kunde sämtliche hieraus entstehenden Mehrkosten zu tragen.
03 NACHTRÄGLICHE KONKRETISIERUNG VON LEISTUNGSINHALTEN, FREIGABEN
3.1. Soweit erforderlich wird Orange Sugar über Besprechungen mit dem Auftraggeber zum Ablauf oder der Konkretisierung von Leistungsinhalten innerhalb von spätestens 10 Werktagen einen schriftlichen Bericht erstellen und diesen dem Auftraggeber schriftlich oder per Email zusenden. Der Inhalt dieser Zusammenfassung ist für die Vertragsparteien verbindlich, sofern der Auftraggeber diesem nicht spätestens innerhalb von 5 Werktagen nach Erhalt des Berichts widerspricht.
3.2. Vor Veröffentlichung der Leistungen legt Orange Sugar dem Kunden die Entwürfe zur Prüfung und Freigabe vor. Soweit nicht Abweichendes vereinbart wird, ist der Auftraggeber zur inhaltlichen und rechtlichen Prüfung sämtlicher Inhalte verpflichtet. Mit der Freigabe der Arbeiten übernimmt der Auftraggeber die Verantwortung für die Richtigkeit und Vollständigkeit der Inhalte, insbesondere in sachlicher, technischer und rechtlicher Hinsicht.
04 VERGÜTUNG, HÖHE DER VERGÜTUNG, KOSTENVORANSCHLÄGE
4.1. Die Abrechnung erfolgt auf Grundlage der im Angebot unserer Agentur genannten Honorare. Die vereinbarten Preise verstehen sich jeweils als Nettopreise, also Endkundenpreise. Da Die Agentur Orange Sugar die Kleinunternehmerregelung nach §19 UStG in Anspruch nimmt und daher keine MwSt auszeichnen darf. Das Angebot löst sämtliche, vorab ausgetauschten Kostenvoranschläge oder Kalkulationen ab.
4.2. Die auf Wunsch des Kunden erfolgte Erstellung von Entwürfen oder von Präsentationen durch die Agentur ist vergütungspflichtig. Die Abrechnung durch Orange Sugar erfolgt aufwandsbezogen nach den vereinbarten oder, sofern keine ausdrückliche Vereinbarung besteht, von Orange Sugar üblicherweise berechneten, marktüblichen Stundensätzen. Die Vergütungspflicht besteht auch, wenn die vorgelegten Entwürfe oder Präsentationsinhalte durch den Kunden nicht angenommen werden.
4.3. Soweit im Angebot keine abweichende Regelung getroffen wird, erfolgt die Abrechnung nach dem Orange Sugar tatsächlich entstandenen Aufwand auf Grundlage der von Orange Sugar üblicherweise berechneten, marktüblichen Stundensätze. Dies gilt entsprechend für Leistungen, die über den Inhalt des Angebotes hinausgehen.
4.4. Sollten die Parteien vereinbart haben, dass im Einzelfall vor der Ausführung von Arbeiten die Freigabe eines Kostenvoranschlages durch den Kunden zu erfolgen hat, gilt der Kostenvoranschlag unter folgenden Voraussetzungen als durch den Kunden verbindlich freigegeben: 1) der Kunde widerspricht dem Kostenvoranschlag nicht innerhalb einer die Dringlichkeit des Projekts berücksichtigenden, angemessenen Frist nach Zugang des Kostenvoranschlags schriftlich und 2) der Kostenvoranschlag weist den Kunden auf die Folgen einer unterbleibenden Rückäußerung durch den Kunden hin. Ein Widerspruch des Kunden nach Ablauf von 10 Werktagen nach Zugang des Kostenvoranschlags gilt in jedem Fall als „nicht angemessen“ im Sinne der vorstehenden Regelung.
4.5. Der Kunde ist zur Erstattung auf Seiten der Agentur entstehender, angemessener Reisekosten verpflichtet.
4.6. Der Auftraggeber ist nicht berechtigt, gegenüber Zahlungsansprüchen der Agentur ein Zurückbehaltungsrecht geltend zu machen oder aufzurechnen.
4.7. Soweit der Kunde Leistungen unserer Agentur in größerem Umfang als zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses vorgesehen nutzt, so dass die vereinbarte Vergütung in auffälligem Missverhältnis zu den Erträgen und Vorteilen aus der Nutzung der Leistungen steht, ist der Kunde auf Verlangen Orange Sugars verpflichtet, in eine Änderung des Vertrages einzuwilligen, die eine nach den Umständen angemessene Vergütung Orange Sugars gewährt.
4.8. Der Stundensatz der Agentur Orange Sugar beträgt Stand 01.01.2024, 80,00 Euro. Dieser Satz kann jederzeit angepasst werden. Sollte dies der Fall sein, so sprechen wir dies mit dem Auftraggeber während eines laufenden Auftrags ab und halten dies auch in schriftlicher Form fest. Bei neuen Aufträgen ist unsere Agentur nicht verpflichtet den Kunden auf die Erhöhung unseres Stundensatzes hinzuweisen, es sei denn, auf Nachfrage.
4.9. Ein Skonto wird nicht gewährt. Im Übrigen finden die gesetzlichen Vorschriften Anwendung
05 RECHNUNGSSTELLUNG, EIGENTUMSVORBEHALT
5.1. Orange Sugar ist berechtigt, nach Auftragserteilung eine Abschlagszahlung über 50% des vereinbarten oder zu erwartenden Honorars in Rechnung zu stellen. Im Übrigen ist Orange Sugar berechtigt, dem Kunden Abschlagszahlungen über bereits erbrachte Teilleistungen in Rechnung zu stellen.
5.2. Bis zur vollständigen Bezahlung des Auftrages behält sich Orange Sugar sämtliche Eigentumsrechte an den Arbeitsergebnissen, dem Kunden bereits ausgehändigter Produkte oder sonstiger Leistungen unserer Agentur vor.
5.3. Das geistige Urheberrecht obliegt immer dem Ersteller, der Agentur Orange Sugar. Somit ist die Verwendung von erstellten Produkten wie Layout, Logo, Bilder, Design und Designelementen und ähnlichem von der Agentur Orange Sugar erstellten Leistungen, ohne die schriftliche und vergütete Erlaubnis von Orange Sugar nicht statthaft. Einzige Ausnahme dieser Regelung kann dem Kunden erteilt werden, wenn dieser eine schriftliche Einwilligung der Agentur erhält und das Layout (wie oben bereits genannt) unserer Agentur käuflich erwirbt. Mit dem Erwerb bleibt Orange Sugar zwar immer noch Geistiger-Eigentümer, erhebt aber keinen Anspruch mehr darauf. Die Kosten die dem Kunden hieraus entstehen, werden mit dem Auftraggeber persönlich verhandelt.
06 FÄLLIGKEIT, LIEFERTERMINE, HÖHERE GEWALT
6.1. Sämtliche Leistungen Orange Sugars sind innerhalb von 10 Werktage nach Rechnungserhalt ohne Abzug von Skonti durch den Kunden zu begleichen. Nach Ablauf der vorgenannten Frist ist Orange Sugar, unbeschadet sonstiger Ansprüche, berechtigt, Verzugskosten in Höhe des jeweils einschlägigen Absatzes des § 288 BGB zu beanspruchen.
6.2. Für Orange Sugar vorgesehene Liefertermine und Fristen sind stets freibleibend und nur dann verbindlich, wenn sie ausdrücklich im Einzelfall schriftlich als Fixtermin vereinbart sind.
6.3. Die Einhaltung eines Termins oder einer als verbindlich vereinbarten Frist durch Orange Sugar setzt voraus, dass Orange Sugar sämtliche, vom Kunden zu beschaffende Informationen, Freigaben oder sonstige Beiträge, einschließlich fälliger Abschlagszahlungen, rechtzeitig erhalten hat. Ist dies nicht der Fall oder beruht die Nichteinhaltung einer Frist auf Umständen, die seitens unserer Agentur nicht zu vertreten sind, so verlängert sich die Frist mindestens für den Zeitraum, in dem diese Umstände bestanden.
6.4. Orange Sugar ist zu Teillieferungen und –leistungen berechtigt, soweit nicht die Leistungen nach ihrer Art oder Beschaffenheit unteilbar sind oder eine Teilleistung dem Kunden unzumutbar ist.
6.5. Leistungsverzögerungen aufgrund höherer Gewalt oder aufgrund von Ereignissen, die die Leistungserbringung Orange Sugars wesentlich erschweren oder unmöglich machen – hierzu zählen auch Betriebsstörungen, Streiks, behördliche Anordnungen etc. – entbinden Orange Sugar für ihre Dauer von der Pflicht zur rechtzeitigen Lieferung und zwar auch dann, wenn sie während eines bereits eingetretenen Verzugs auftreten. Dauern sie länger als sechs Wochen, verbleibt den Parteien das gesetzliche Rücktrittsrecht. Schadensersatzansprüche des Kunden sind in diesem Fall ausgeschlossen.
07 EINSCHALTUNG DRITTER
7.1. Orange Sugar ist berechtigt, zur Erbringung der vereinbarten Leistungen oder Teilen hiervon im eigenen Namen Dritte hinzuziehen, ohne dass es hierzu einer gesonderten Zustimmung des Kunden bedarf. Die Haftung Orange Sugars für die Leistungen bleibt unberührt.
7.2. Sofern dies im Angebot gesondert ausgewiesen ist, ist Orange Sugar berechtigt, von dem Kunden gegen Vorlage geeigneter Nachweise, Erstattung von Kosten zu verlangen, die Orange Sugar durch die Einschaltung Dritter (z.B. Fotografen, Stylisten, Druckereien etc.) entstehen.
Alternativ ist Orange Sugar nach freiem Ermessen in diesem Fall berechtigt, die zur Auftragserfüllung erforderlichen Fremdleistungen im Namen und für Rechnung des Kunden zu vergeben. Der Kunde wird Orange Sugar auf Verlangen schriftlich bevollmächtigen. Die Haftung für die Fremdleistungen beurteilt sich ausschließlich nach der zwischen dem Dritten und dem Kunden begründeten Vertragsbeziehung. Eine Haftung Orange Sugars für Leistungen des Dritten ist in diesen Fällen ausgeschlossen.
08 STREUUNG VON WERBEMITTELN
8.1. Wird die Agentur mit der Streuung tarifgebundener Werbemittel, z. B. der Schaltung der Anzeigen oder Verteilung von Prospekten, beauftragt, so erfolgt die Abrechnung zu den Listenpreisen der Werbedurchführenden und ist Gegenstand einer gesonderten Rechnungsstellung.
09 INSERTIONSAUFTRÄGE
9.1. Insertionsaufträge werden im Namen und für Rechnung der Agentur erteilt und von ihr mit den Verlagen oder sonstigen Veröffentlichungsorganen abgerechnet. Der Auftraggeber zahlt den anfallenden Betrag im Voraus auf eines der Konten der Agentur ein, so dass die Mittel spätestens bei Auftragserteilung dem Verlag oder dem sonstigen Veröffentlichungsorgan zur Verfügung stehen.
9.2. Die Agentur ist berechtigt, die entsprechenden Beträge 14 Tage vor Auftragserteilung beim Auftraggeber abzurufen.
9.3. Orange Sugar übernimmt keine Gewähr, dass die Insertionen nicht oder in anderer als der beauftragten Form durch den Verlag oder das sonstige Veröffentlichungsorgan erscheinen.
10 MITWIRKUNGSPFLICHTEN DES KUNDEN
10.1. Sofern der Kunde unserer Agentur Texte, Bilder oder sonstige Inhalte zur Verfügung stellt, hat er dafür zu sorgen, dass diese Inhalte nicht gegen die Rechte Dritter (z.B. Urheberrechte) oder sonstige Rechtsnormen verstoßen. Es wird in diesem Zusammenhang darauf hingewiesen, dass Orange Sugar von Rechts wegen nicht berechtigt ist, Rechtsberatungsleistungen ggü. dem Kunden zu erbringen. Orange Sugar ist insbesondere nicht verpflichtet und rechtlich nicht in der Lage das Geschäftsmodell des Kunden, die von Kunden selbst erstellten oder erworbenen Werke (Layouts, Grafiken, Texte etc.) auf ihre Vereinbarkeit mit dem geltenden Recht zu prüfen. Orange Sugar wird insbesondere keine Markenrecherchen oder sonstige Schutzrechtskollisionsprüfungen in Bezug auf die vom Kunden zur Verfügung gestellten Werke vornehmen. Soweit der Kunde bestimmte Weisungen bzgl. des herzustellenden Werks erteilt, haftet er hierfür selbst.
10.2. Der Kunde ist verpflichtet, die von ihm zum Zwecke der Auftragserfüllung zur Verfügung gestellten Informationen, Daten, Werke (z.B. die Daten für das Impressum, Grafiken etc.) und Zugänge vollständig und korrekt mitzuteilen. Er hat ferner dafür Sorge zu tragen, dass die von ihm erteilten Weisungen mit dem geltenden Recht in Einklang stehen.
10.3. Der Kunde ist für die Beschaffung des Materials zur Ausgestaltung der Webseite (z.B. Grafiken, Videos) selbst verantwortlich und stellt diese Orange Sugar rechtzeitig zur Verfügung. Stellt der Kunde diese nicht zur Verfügung und macht er auch keine weitergehenden Vorgaben, so kann unsere Agentur nach seiner Wahl unter Beachtung der urheberrechtlichen Kennzeichnungsvorgaben Bildmaterial gängiger Anbieter (z.B. Stockfoto-Dienstleister) verwenden oder die entsprechenden Teile der Webseite mit einem Platzhalter versehen.
10.4. Sofern für einzelne Auftragsbestandteile der Abschluss eines Auftragsverarbeitungsvertrags nach Art. 28 DSGVO erforderlich ist, verpflichten sich beide Vertragsparteien, einen solchen – von Werbeagentur Orange Sugar zu stellenden – Vertrag vor Beginn der Leistungserbringung abzuschließen.
10.5. Für Verzögerungen und Verspätungen bei der Umsetzung von Projekten, die durch eine verspätete (notwendige) Mit- bzw. Zuarbeit des Kunden entstehen, ist Orange Sugar gegenüber dem Kunden in keinerlei Hinsicht verantwortlich.
10.6. Kommt der Kunde seinen Verpflichtungen aus dieser Ziffer nicht nach, kann orange Sugar dem Kunden den hierdurch entstehenden Zusatzaufwand (z.B. Kosten für Stockfotos und Zeitaufwand für deren Suche) in Rechnung stellen.
11 PRÄSENTATION
11.1. Orange Sugar behält sich sämtliche Rechte an den im Rahmen von Präsentationen angebotenen Leistungen vor.
11.2. Für im Rahmen einer Präsentation angebotene Leistungen, die nicht Gegenstand einer Beauftragung unserer Agentur durch den Kunden sind, verbleiben sämtliche Eigentums- und Nutzungsrechte bei Orange Sugar. Orange Sugar ist nicht gehindert, diese Leistungen Dritten anzubieten oder für eigene Zwecke zu verwenden. Der Kunde ist nicht berechtigt, derartige Leistungen gleich in welcher Form, zu nutzen, zu bearbeiten, oder als Grundlage zur Herstellung eigenen Materials zu nutzen. Falls und soweit es nicht zu einer Auftragserteilung kommt, ist der Kunde verpflichtet, sämtliche seitens Orange Sugars vorgelegte Präsentationsunterlagen unverzüglich zurückzugeben bzw. von vorhandenen Datenträgern zu löschen. Vorgenannte Regelungen gelten auch, wenn eine Vergütung Orange Sugars für die Präsentation vereinbart ist oder eine Abrechnung aufgrund von Ziffer 4.2 dieser AGB erfolgt.
11.3. Eine unbefugte Weitergabe von Präsentationsunterlagen an Dritte, deren Veröffentlichung, Verbreitung, Vervielfältigung oder sonstige Nutzung durch den Kunden oder von ihm beauftragter Dritter, verpflichtet den Kunden, unbeschadet sonstiger Ansprüche Orange Sugars, zur Zahlung des für die betreffenden Unterlagen vorgesehenen Honorars. Dieses orientiert sich an dem Angebot Orange Sugars oder, falls ein solches nicht vorliegt, an den hierfür marktüblichen Konditionen.
12 WEBHOSTING UND DOMAINREGISTRIERUNG
12.1. Orange Sugar bietet ihren Kunden – insbesondere als Zusatzoption im Rahmen der Website-Erstellung – auch Hosting- und Domainregistrierungsleistungen an. Der spezifische Leistungsumfang (Domainregistrierung, Speicherplatz, Zertifikate etc.) ist Gegenstand individueller Vereinbarungen zwischen den Parteien. Orange Sugar ist berechtigt, Leistungen Dritter in jedweder Form im Zusammenhang mit der Ausführung von Hostingleistungen in Anspruch zu nehmen.
12.2. Sofern nichts anders vereinbart übernimmt Orange Sugar im Falle einer Beauftragung als Hoster die Administration und Verwaltung der Daten. Der Kunde erhält grundsätzlich keinen Zugang zum Administrationsbackend des Hostingsystems.
12.3. Die Verfügbarkeit der von unserer Agentur zum Zwecke des Hostings verwendeten Server liegt bei mindestens 99% im Jahresmittel. Hiervon ausgenommen sind diejenigen Zeiten, innerhalb derer die Server aufgrund durch unsere Agentur nicht beeinflussbarer Ereignisse nicht erreichbar sind (Höhere Gewalt, Handlungen Dritter, Technische Probleme etc.).
12.4. Sofern nicht anders vereinbart besteht kein Anspruch des Kunden auf die Zuweisung einer festen IP-Adresse für seine Internetpräsenz. Technisch oder rechtlich bedingte Änderungen sind jederzeit möglich und bleiben vorbehalten.
12.5. Der Kunde ist verpflichtet, seine Passwörter und sonstigen Zugangsdaten – sofern ihm solche von Orange Sugar zur Verfügung gestellt wurden – nicht an Dritte weiterzugeben und regelmäßig zu ändern. Für eventuellen Missbrauch durch Dritte ist der Kunde selbst verantwortlich, soweit er diesen zu vertreten hat.
12.6. Der Kunde ist verpflichtet, regelmäßige Sicherungskopien seiner gehosteten Daten zu erstellen. Ist der Kunde hierzu nicht in der Lage, hat er die Möglichkeit unsere Agentur hiermit zu beauftragen oder andere hierzu fachlich geeignete Dritte mit der Sicherung zu beauftragen. Für eventuelle Datenverluste, die aufgrund mangelnder Datensicherung entstehen, haftet der Kunde selbst.
12.7. Nimmt der Auftraggeber Domainregistrierungsleistungen unserer Agentur in Anspruch, gilt ergänzend folgendes:
12.7.1 Das zur Registrierung der jeweiligen Domain erforderliche Vertragsverhältnis kommt direkt zwischen dem Kunden und der jeweiligen Domainvergabestelle bzw. dem jeweiligen Registrar zustande. Orange Sugar wird im Verhältnis zwischen Kunde und Vergabestelle lediglich als Vermittlerin tätig, ohne eigenen Einfluss auf die Vergabe der Domain zu haben.
12.7.2 Der Kunde trägt die volle Verantwortung dafür, dass die von ihm gewünschte Domain keine Rechte Dritter verletzt. Eine Überprüfung der Domain ist nicht geschuldet.
12.7.3 Für die Registrierung von Domains gelten ergänzend die jeweiligen Bedingungen der einzelnen Vergabestellen. Orange Sugar wird den Kunden im Falle einer beabsichtigten Registrierung auf eventuelle Besonderheiten hinweisen.
12.8. Sollte das Hosting und die Domain auf Wunsch des Kunden von der Werbeagentur Orange Sugar im Auftrag des Auftraggebers übernommen werden, so erhält dieser keinen Zugang zum entsprechendem Backend des Servers. Die Kosten des Servers und der entsprechenden Domain gelten für 12 Monate. Die 12 Monate für das Webhosting und/oder Domain, beginnen immer mit der Rechnungserstellung unserer Agentur. Eine Kündigung des Hostings und/oder der Domain, kann nur erfolgen wenn der Auftraggeber sein Webhosting spätestens fünf Monate vor Ablauf des Vertrages schriftlich kündigt. Sollte die Kündigung nach diesem Zeitraum eingehen, so wird der laufende Vertrag automatisch um weitere 12 Monate verlängert.
Für die Kündigung wird stets ein Bearbeitungsentgeld in Höhe von 150,00 Euro, für alle administrativen Tätigkeiten die mit einer Auflösung des Hostings und/oder einer Domain verbunden sind, fällig. Die Kündigung muss immer in schriftlicher Form bei unserer Agentur eingereicht werden.
13 SEO-MARKETING UND SEA-KAMPAGNEN
13.1. Orange Sugar bietet ihren Kunden u.a. Dienstleistungen im Bereich SEO-Marketing an. Im Rahmen der Leistungserbringung schuldet Orange Sugar ausschließlich die Durchführung von Maßnahmen, die nach ihrer eigenen Erfahrung das Suchmaschinen-Ranking positiv beeinflussen können oder vom Auftraggeber ausdrücklich angeordnet werden. Hierbei handelt es sich um eine Dienstleistung im Sinne von §§ 611 ff. BGB. Ein bestimmtes Ergebnis (z.B. Verkaufszahlen) wird im Rahmen der SEO-Dienstleistungen dagegen nur dann geschuldet, wenn dieses ausdrücklich zugesichert wurde.
13.2. Orange Sugar bietet ihren Kunden ferner Dienstleistungen im Bereich von SEA-Kampagnen an. Im Rahmen der Leistungserbringung schuldet Orange Sugar ausschließlich die Unterbreitung von Vorschlägen bzgl. werbewirksamer Keywords und nach Freigabe des Kunden die Durchführung der Maßnahme (Schaltung von Werbeanzeigen). Hierbei handelt es sich um Dienstleistungen im Sinne von §§ 611 ff. BGB. Ein bestimmtes Ergebnis (z.B. ein bestimmtes Ranking in der Google Trefferliste) wird im Rahmen von SEA-Dienstleistungen nicht geschuldet, es sei denn, dies wurde ausdrücklich zugesichert. Orange Sugar hat neben dem Anspruch auf Vergütung der Dienstleistung einen Anspruch auf Aufwendungsersatz im Hinblick auf die kostenpflichtigen Anzeigen gegenüber dem Kunden. Orange Sugar trifft nicht die Verpflichtung die Rechtmäßigkeit von Keywords zu überprüfen. Die Werbeagentur Orange Sugar unterbreitet dem Kunden Vorschläge bzgl. der Buchung von Keywords. Die rechtliche Prüfung insbesondere auf die Markenrechte Dritter und Freigabe der Keywords obliegt dem Kunden vor Durchführung der Kampagne.
14 ABNAHME
14.1. Die Werbeagentur Orange Sugar verlangen, dass die Abnahme des zur Veröffentlichung fertigen Produkte (z.B. Printmedien, Webseiten, Texte, Grafiken, Bilder etc.) in Schriftform erfolgt. Die Abnahmebestimmungen des Bürgerlichen Gesetzbuches bleiben im Übrigen unberührt. Die Abnahmefrist im Sinne des § 640 Abs. 2 S. 1 BGB wird auf 10 Werktage ab Mitteilung über die Fertigstellung des Werks festgelegt. Sofern sich der Kunde innerhalb dieser Frist nicht äußert oder die Abnahme nicht wegen eines Mangels verweigert, gilt das Werk als abgenommen.
15 GEISTIGE EIGENTUMSRECHTE AN LEISTUNGEN ORANGE SUGARS, UMFANG BEIDERSEITIGER RECHTSEINRÄUMUNGEN
15.1. Orange Sugar behält sich sämtliche geistige Eigentumsrechte an den von unserer Agentur oder von unserer Agentur beauftragter Dritter erbrachten Leistungen vor. Die Bearbeitung, Vervielfältigung, Weitergabe oder sonstige Nutzung bedarf der ausdrücklichen und schriftlichen Zustimmung durch Orange Sugar.
15.2. Soweit zur Erfüllung der Vertragsbeziehung erforderlich, räumt Orange Sugar dem Kunden die Nutzungsrechte an den geistigen Eigentumsrechten der von Orange Sugars erbrachten Leistungen für die konkret vereinbarte Nutzung ein. Der Umfang derartiger Rechtseinräumungen richtet sich in räumlicher, zeitlicher und sachlicher Hinsicht ausschließlich nach der vertraglichen Vereinbarung und dem Vertragszweck. § 31 Abs. 5 UrhG findet auch auf sämtliche nicht urheberrechtlich geschützte Leistungen entsprechende Anwendung. Eine Übertragung von Rechten erfolgt nur, soweit dies ausdrücklich schriftlich vereinbart ist. Der Kunde erwirbt die vertraglich vereinbarten Rechte erst mit vollständiger Zahlung sämtlicher Forderungen aus dem Auftrag.
15.3. Bei der Agentur verbleibt das Eigentum an den Reinzeichnungen, Programmierungen, Lithos sowie digitalen Datenträgern, die für die Durchführung des Werbeauftrages erstellt worden sind.
15.4. Auf Anfrage durch Orange Sugar ist der Kunde verpflichtet, Orange Sugar Auskunft über den Umfang der Nutzung der Leistungen zu erteilen.
15.5. Bei Veröffentlichungen wird der Kunde die Agentur in branchenüblicher Form als Urheber benennen. Die Agentur ist berechtigt, die von ihr entwickelten Leistungen angemessen und branchenüblich zu kennzeichnen und die Beauftragung durch den Kunden unter Verwendung der geschäftlichen Bezeichnungen des Kunden zum Zweck der Eigenwerbung, u.a. im Internet, zu veröffentlichen. Hierzu überlässt der Kunde Orange Sugar auf dessen Verlangen von allen vervielfältigten Leistungen der Agentur unentgeltlich eine im Einzelfall angemessene Anzahl von nicht mehr als 20 mangelfreien Exemplaren.
15.6. Die Übertragung der dem Kunden eingeräumten Rechte an Dritte oder eine Nutzung für andere als die vertraglich vereinbarten Zwecke bedarf im Einzelfall der gesonderten schriftlichen Zustimmung durch Orange Sugar.
16 HAFTUNG FÜR SEITENS DES KUNDEN BEIGEBRACHTE INHALTE
16.1. Der Kunde ist für sämtliche von ihm der Agentur zur Verfügung gestellten Inhalte, insbesondere aber nicht beschränkt auf Angaben, Daten, Abbildungen, Produktbeschreibungen, Markenrechte etc., oder von ihm selbst mit den Leistungen der Agentur verknüpfte Inhalte ausschließlich selbst verantwortlich. Eine Prüfpflicht hinsichtlich der Einhaltung gesetzlicher Bestimmungen oder sonstiger Vorschriften durch Orange Sugar besteht nicht. Dies gilt insbesondere auch für die Einhaltung datenschutzrechtlicher Vorgaben.
16.2. Der Kunde ist verpflichtet, Orange Sugar unverzüglich über sämtliche Änderungen der in Ziffer 13.1 genannten Inhalte zu informieren, soweit dies zur Erbringung der Leistungen durch Orange Sugar erforderlich ist.
16.3. Eine Haftung Orange Sugars für die seitens des Kunden zur Verfügung gestellten Inhalte ist ausgeschlossen. Der Kunde stellt Orange Sugar von jeglicher Haftung, einschließlich der Kosten notwendiger Rechtsverteidigung gegenüber Dritten, für derartige Inhalte frei.
16.4. Sind Leistungen der Agentur teilweise oder insgesamt aufgrund der des Kunden beigebrachten Inhalte nicht verwertbar, bleibt der Anspruch der Agentur auf Vergütung unberührt.
17 ERGÄNZENDE SONDERREGELUNGEN BETREFFEND WERKVERTRÄGE
17.1. Soweit Werkleistungen der Agentur geschuldet sind, erfolgt die Abnahme der Leistungen durch den Kunden durch Mitteilung an Orange Sugar. Erfolgt keine ausdrückliche Mitteilung des Kunden an unsere Agentur innerhalb von 5 Werktagen nach Erhalt der Leistung, gilt die Leistung als angenommen. Ausstehende Teile der Vergütung sind nach Abnahme oder innerhalb von 14 Tagen nach Ablauf der in Satz 1 genannten Frist fällig.
17.2. Die Agentur leistet für erkennbare und verborgene Mängel oder für das Fehlen zugesicherter Eigenschaften nach den gesetzlichen Bestimmungen mit der Maßgabe Gewähr, dass, nach ihrer Wahl, die Leistung unentgeltlich nachgebessert oder eine mangelfreie Leistung nachgeliefert wird. Ist eine Ersatzlieferung nicht möglich bestehen die gesetzlichen Ansprüche des Kunden.
17.3. Die seitens des Kunden als mangelhaft beanstandete Leistung der Agentur ist in dem Zustand, in dem sie sich zum Zeitpunkt der Entdeckung des Mangels befindet, unverändert zur Besichtigung und Prüfung durch die Agentur bereitzuhalten.
17.4. Weist die Leistung nur in Teilen Mängel auf, ist die Verweigerung der Abnahme der übrigen, mangelfreien Teile der Leistung durch den Kunden ausgeschlossen, sofern die Abnahme der mangelfreien dem Kunden nicht unzumutbar ist.
17.5. Ein Mangel ist bei allen Herstellungsverfahren nicht gegeben, wenn Reproduktionen geringfügig von der Vorlage (Foto, Grafik, Entwurf usw.) abweichen. Das gilt auch für den Vergleich zwischen Andruck und Auflagendruck.
17.6. Nach Erhalt der Leistung ist der Kunde verpflichtet, diese unverzüglich auf etwaige Mängel oder Beanstandungen zu prüfen. Mängelrügen müssen schriftlich, spätestens innerhalb von 8 Tagen nach Erbringung der Leistung an den Kunden, verborgene Mängel spätestens innerhalb von 8 Tagen nach Erkennbarkeit des Mangels gegenüber der Agentur angezeigt werden. Wird diese Frist von dem Auftraggeber versäumt, ist eine Gewährleistung der Agentur ausgeschlossen.
17.7. Der Auftraggeber ist nicht berechtigt, wegen Mängeln der Leistung die vereinbarte Vergütung zu verweigern oder zurückzuhalten, es sei denn das Bestehen eines solchen Mangels ist unstreitig oder rechtskräftig festgestellt.
18 HAFTUNG DER AGENTUR, VERJÄHRUNG
18.1. Orange Sugar haftet dem Kunden, außer in Fällen der Verletzung des Körpers, des Lebens oder der Gesundheit und bei Verletzung von Hauptleistungspflichten, auf Schadensersatz nur bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit.
18.2. Im Übrigen ist die Haftung der Agentur auf vertragstypische und vorhersehbare Schäden begrenzt. Eine Erstattung des vorhersehbaren, typischerweise entstehenden Schadens ist zudem auf höchstens € 500.000 begrenzt. Die Haftung für mittelbare Schäden wird ausgeschlossen.
18.3. Farben werden vom Kunden nach Vorlage eines Farbfächers, Trägermaterialien (Papier etc.) nach Vorlage entsprechender Muster ausgewählt. Es ist unvermeidbar, dass es beim Druck-/Produktionsvorgang zu minimalen Farbabweichungen kommen kann. Die Parteien sind sich daher einig, dass geringfügige Farbabweichungen keinen Sachmangel i.S.d. § 434 BGB begründen.
18.4. Soweit nicht im Auftrag ausdrücklich schriftlich vereinbart, ist die Prüfung von Rechtsfragen hinsichtlich der Leistungen Orange Sugars, insbesondere aber nicht beschränkt auf die Bereiche des Urheber-, Design-, Marken- oder Wettbewerbsrechts alleinige Verantwortung des Kunden und nicht Aufgabe von Orange Sugar. Orange Sugar haftet daher insbesondere nicht für die rechtliche Zulässigkeit des Inhalts oder der Gestaltung der Leistungen sowie inhaltlichen Angaben zu Produkten, Leistungen der Kunden oder den Geschäftsbetrieb des Kunden.
18.5. Wird die Agentur von Dritten aufgrund der Gestaltung oder des Inhalts der Leistungen auf Unterlassung oder Schadensersatz in Anspruch genommen, stellt der Auftraggeber Orange Sugar von der Haftung frei und erstattet Orange Sugar sämtliche zur Rechtsverteidigung entstandene Aufwendungen. Der Vergütungsanspruch Orange Sugars bleibt hiervon unberührt.
18.6. Für Schäden an Orange Sugar durch den Kunden überlassenen Unterlagen, insbesondere Vorlagen, Filmen, Displays, Daten, Layouts etc., ist die Haftung Orange Sugars auf den Materialwert der überlassenen Informationen beschränkt. Für den Verlust von Daten haftet Orange Sugar nur, wenn die Haftungsvoraussetzungen vorliegen und insoweit der Verlust durch angemessene Datensicherungsmaßnahmen des Kunden nicht vermeidbar gewesen wäre.
18.7. Soweit nicht im Einzelfall eine nachträgliche Konkretisierung einzelner Leistungen vereinbart ist, besteht im Rahmen des Auftrags des Kunden Gestaltungsfreiheit Orange Sugars. Reklamationen hinsichtlich der künstlerischen Gestaltung einzelner Leistungen sind ausgeschlossen.
18.8. Orange Sugar haftet nicht für die Verfügbarkeit oder korrekte Funktion von Infrastrukturen, Software oder Übertragungswegen des Internets, die nicht im Verantwortungsbereich unserer Agentur liegen. Ebenso ist eine Gewährleistung Orange Sugars für die Funktion, Verfügbarkeit oder Mangelfreiheit sämtlicher unter Ziffer 2.3. dieser AGB genannten Produkte ausgeschlossen.
18.9. Sämtliche Ansprüche auf Mängelgewährleistung von Kaufleuten gegenüber Orange Sugar verjähren – außer bei Vorsatz – nach einem Zeitraum von einem Jahr, soweit keine kürzere gesetzliche Verjährungsfrist greift.
18.10. Vorstehende Haftungsbeschränkungen gelten entsprechend für Mitarbeiter oder gesetzliche Vertreter Orange Sugars sowie Dritte, die durch Orange Sugar nach Ziffer 7.1 dieser AGB eingeschaltet wurden.
19 KONKURRENZAUSSCHLUSS, ABWERBEVERBOT
19.1. Nach erfolgter vollständiger Vergütung durch den Kunden wird Orange Sugar keine identischen Entwürfe zur Erbringung von Agenturleistungen an Dritte liefern, die in der mit dem Kunden identischen Branche tätig sind. Mit der Einräumung eines Konkurrenzausschlusses durch die Agentur korrespondiert die Verpflichtung des Auftraggebers, während der bestehenden, ungekündigten Vertragsbeziehung mit Orange Sugar im Bereich des Auftragsgegenstandes keine andere Agentur gleichzeitig mit der Beratung, Planung, Gestaltung und Durchführung der Leistungen zu beauftragen.
19.2. Der Kunde verpflichtet sich, die zur Auftragserfüllung eingesetzten Mitarbeiter der Agentur während und für einen Zeitraum von bis zu zwölf Monaten nach Beendigung der Zusammenarbeit nicht ohne ausdrückliche schriftliche Zustimmung der Agentur abzuwerben, d.h. für eine feste oder freie Mitarbeit direkt beim Kunden zu gewinnen oder den Versuch einer Abwerbung zu unternehmen.
20 VERTRAULICHKEIT, DATENSPEICHERUNG, AUFBEWAHRUNG
20.1. Die Parteien verpflichten sich, über sämtliche ihnen bekannt werdende Einzelheiten der Organisation, Produktion und des Vertriebes des jeweiligen Vertragspartners sowie sonstige Geschäfts- und Betriebsgeheimnisse, einschließlich aller nicht öffentlich bekannten Informationen über die andere Partei, gegenüber Dritten Stillschweigen zu bewahren.
20.2. Auftraggeberdaten werden gemäß § 33 BDSG gespeichert.
20.3. Eine vertragliche Verpflichtung der Agentur zur Aufbewahrung von Leistungen oder Teilen von hiervon besteht nicht.
21 ANSPRECHPARTNER
21.1. Bei Vertragsschluss benennt der Kunde gegenüber Orange Sugar einen oder mehrere Ansprechpartner. Diese müssen im Hinblick auf die Freigabe von Etats, Kostenvoranschlägen, Texten und sonstigen Abstimmungsvorgängen zeichnungsberechtigt sein. Einschränkungen oder Änderungen der Zeichnungsberechtigung müssen gegenüber unserer Agentur unverzüglich schriftlich mitgeteilt werden.
22 ERFÜLLUNGSORT
22.1. Erfüllungsort für Lieferung und Zahlung sowie Gerichtsstand für alle Streitigkeiten zwischen den Vertragsparteien ist Hagen in Westfalen, soweit der Auftraggeber Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen ist.
22.2. Der Versand von Unterlagen oder Arbeitsergebnissen Orange Sugars erfolgt auf eigene Gefahr und auf Rechnung des Kunden. Die Agentur ist berechtigt aber nicht verpflichtet, Lieferungen im Namen und auf Rechnung des Kunden zu versichern.
23 SONSTIGES
23.1. Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland.
23.2. Ist der Auftraggeber Kaufmann, eine juristische Person des öffentlichen Rechts, ein öffentlich-rechtliches Sondervermögen oder im Inland ohne Gerichtsstand, ist ausschließlicher Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus dieser Vereinbarung Hagen in Westfalen. Orange Sugar ist darüber hinaus berechtigt, den Kunden an seinem allgemeinen Gerichtsstand zu verklagen.
23.3. Sollten eine oder mehrere Regelungen dieser AGB unwirksam sein oder werden, so soll dies nicht die verbleibenden Inhalte dieser AGB oder die Vertragsbeziehung zum Kunden berühren. Unwirksame Regelungen in Individualvereinbarungen mit den Kunden sollen ersetzt werden durch Regelungen, die wirksam sind und die dem Zweck der Vereinbarung am nächsten kommen.
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